Risiko! Bundes-Immissionsschutz-Verordnung Teil II – BImSchVII und der damit verbundene Verlust der Zulassung von Öfen

Vom 01.04.2025 bis zum 11.04.2025 bleibt mein Ofenstudio wegen Urlaubs geschlossen.

Achtung Risiko! Die seit 2010 in Kraft getretene Bundes-Immissionsschutz-Verordnung BImSchV sollte mit Ablauf des 31.12.2024 für alle Feuerstätten verbindlich durchgesetzt sein. -Sollte- Die Verordnung ist Bundessache, die Durchsetzung obliegt den Ländern und damit schlussendlich den Bezirks-Schornsteinfegern. Wir verfügen in NRW über keine diesbezügliche Durchsetzungsverordnung, weshalb viele Schornsteinfeger die Zügel schleifen lassen und ihre Ofenbetreiber nicht unter Druck setzen, dem Gesetz nachzukommen.

Aber:

Jeder Ofenbetreiber erhält durch seinen Schornsteinfeger jeweils 2 x innerhalb von 7 Jahren einen Feuerstättenbescheid. In diesem Bescheid steht geschrieben, ob der Ofen der BImSchV entspricht oder ob er seine Zulassung zum 31.12.2024 bereits verloren hat. Sonst passiert erst mal nichts weiter -solange nichts passiert-. Sollte jedoch der unwahrscheinliche aber mögliche Fall eines Hausbrandes eintreten, schauen sich die Versicherungen zuallererst mal den Bescheid an, um dann den Versicherungsschutz zu verweigern, sofern der Ofen keine Zulassung mehr besitzt. Dies gilt natürlich auch und erst recht für einen relativ ungefährlichen Schornsteinbrand, bei dem nicht unerhebliche Kosten seitens der dabei zur Absicherung erforderlichen Feuerwehr zu erwarten sind.

Es ist verständlich, wenn man aus Kostengründen die Anschaffung eines neuen Ofens vermeidet, solange es geht. Ob es auch vernünftig ist, muss jeder für sich selbst abwägen. Früher oder später muss es sowieso sein. Für alle Gefrusteten, die jetzt darüber meckern, dass ja ständig was neues vorgeschrieben wird: Die aktuelle Verordnung läuft seit 15 Jahren.

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Die Ofenpreise haben sich mittlerweile stabilisiert. Die meisten Kaminöfen, sowie alle Heizeinsätze für Kachel- und Putzöfen sind wieder kurzfristig verfügbar. Maßgefertigte Heizkassetten für Kachelkamine und offene Kamine haben eine Lieferzeit von ca. 3 Monaten.

Das Ofen-Chaos wird sich mindestens bis ins Jahr 2026, wahrscheinlich aber noch viel länger hinziehen und dann langsam auslaufen. Mein guter Rat an alle betroffenen Ofenbetreiber lautet deshalb: Warten Sie lieber nicht zu lange mit dem Kauf Ihres neuen Ofens. Es wird sonst langatmig und teuer. Aussitzen ist keine Option, denn mittelfristig wird auch in NRW die BImSchV mit allen Konsequenzen durchgesetzt.

Übrigens:

Ein guter Kaminofen benötigt weder einen internen Feinstaubfilter, noch eine automatische Regelung der Verbrennungsluft. Diese beiden Ausrüstungen/Eigenschaften unterliegen keinem Patent. Wären sie für den sauberen Betrieb eines Ofens sinnvoll, bzw. notwendig, würde sie jeder Hersteller bei seinen Öfen verwenden. Lassen Sie sich also nicht ins Bockshorn jagen, wenn Sie sich nach einem neuen Ofen umschauen!

Meine Öffnungszeiten sind immer freitags von 10:00 – 17:00 Uhr.

An den übrigen Wochentagen öffne ich mein Geschäft nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. An Sonn- und Feiertagen bleibt das Geschäft geschlossen.

 

 

Unser Standort in der Sankt-Elisabeth-Straße 15 in 57482 Wenden-Schönau