- Ofen aus dem Internet – hat er auch eine Zulassung?
- Enge Vorgaben für den Bestandsschutz älterer Öfen
- Das Ofen-Schnäppchen ist da – und wer schleppt das Ding an Ort und Stelle, baut den Ofen auf und sorgt für den fachgerechten Anschluss?
Schnäppchen im Internet
Hier ist größte Vorsicht geboten, insbesondere bei gebrauchten Öfen. Derzeit verlieren durch die BImSchV (Feinstaubverordnung) nach und nach viele Öfen ihre Zulassung und werden idealerweise rechtzeitig ausgetauscht. Etliche dieser Öfen tauchen bei den Kleinanzeigen wieder auf und finden dort tatsächlich noch ihre Abnehmer. Zwar genießen Öfen älterer Bauart an ihrem Schornstein noch einen gewissen Bestandschutz, der jedoch sofort erlischt, wenn diese Öfen „vom Rohr“ gehen. Eine Aufstellung an anderer Stelle, und sei es auch nur im eigenen Hause, ist per Gesetzgebung untersagt. Hin und wieder finden sich im Netz auch neue Öfen ohne deutsche Zulassung. Auch nach solch einem Kauf dürfen bei der vorgeschriebenen Abnahme durch den Bezirks-Schornsteinfegermeisters mit einer üblen Überraschung rechnen.
Dann gibt es da noch die Beratungsdiebe, die sich nach der ausführlichen Beratung durch den Ofenhändler ihren Ofen für ein paar Euro weniger im Internet beschaffen, dabei aber nicht bedenken, dass diese Öfen grundsätzlich nur „frei Bordsteinkante“ geliefert werden. 150 Kilogramm und mehr, mit einem sehr hohen Schwerpunkt, krabbeln weder von allein ins Haus und schon gar nicht die Treppe hoch, noch schließen sie sich selbständig fachgerecht an. Bedenken Sie, dass der neue Ofen grundsätzlich vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen und ins Kehrbuch eingetragen werden muss. Missachten Sie diese Vorschrift, haben Sie im Brandfall das Nachsehen, weil Ihr Gebäudeversicherer für den Schaden nicht aufkommen wird.