Durchsetzung der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung Teil II – BImSchVII und der damit verbundene Verlust der Zulassung von Öfen

Aktuell befinden wir uns in der letzten Phase der durchzuführenden Umsetzung. Alle Zimmeröfen, die vor Inkrafttreten der Verordnung (01.01.2010) eingebaut wurden und nicht den darin geforderten Leistungsdaten entsprechen (es gibt hierbei Ausnahmen, siehe https://ofenhaus-schoenau.de/wissenswertes/was-ist-zu-tun-wenn-der-schornsteinfeger-dem-kachelofen-ein-zeitliches-ende-setzt/), müssen spätestens zum 31.12.2024 ausgetauscht sein. So lautet der Plan unserer Regierung und das damit verbundene Bundesgesetz.

In Klartext heißt das, dass schätzungsweise etwa 6 Millionen Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine noch ausgetauscht werden müssen. Bei den Kachelöfen und Heizkaminen ist die Anzahl der noch zu tauschenden Öfen anteilig wahrscheinlich geringer. Der Boom mit den Kaminöfen ging erst in den frühen 90ern los und zog sich durch bis in die 2000er. Es sind also bis Ende ’24 einige Millionen Kaminöfen auszutauschen. Eine Herkulesaufgabe, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht fristgerecht von den Ofenbauern zu schaffen ist, schon allein deshalb, weil die Ofenhersteller in so kurzer Zeit nicht so viele Öfen herstellen können.

Sofern Ihr Ofen von der Austauschpflicht betroffen ist, erhalten Sie vom Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau eine entsprechende Information. Wenn Sie selbst wissen, ob Sie mit Ihrem alten Ofen betroffen sind, können Sie auch vorab und vorausschauend tätig werden. Denn eines ist sonnenklar: -Der frühe Vogel fängt den Wurm-

Die Ofenpreise haben sich mittlerweile stabilisiert. Die meisten Kaminöfen, sowie alle Heizeinsätze für Kachel- und Putzöfen sind wieder kurzfristig verfügbar. Maßgefertigte Heizkassetten für Kachelkamine und offene Kamine haben eine Lieferzeit von ca. 6 Monaten.

Das Ofen-Chaos wird sich mindestens bis ins Jahr 2026, wahrscheinlich aber noch viel länger hinziehen und dann langsam auslaufen. Mein guter Rat an alle betroffenen Ofenbetreiber lautet deshalb: Warten Sie lieber nicht zu lange mit dem Kauf Ihres neuen Ofens. Es wird sonst langatmig und teuer. Aussitzen ist keine Option, denn irgendwann wird auch der geduldigste Schornsteinfeger den letzten Ofen ohne Zulassung stilllegen. Wobei, genau genommen, man letztendlich wissen muss, dass wir in NRW derzeit noch gar keine Durchsetzungsverordnung für die Außerbetriebnahme von Zimmeröfen haben. Das ist in RLP z.B. ganz anders, dort wird die Feuerstätte rigoros versiegelt, wenn der Betreiber die Modernisierung verweigert.

Übrigens:

Ein guter Kaminofen benötigt weder einen internen Feinstaubfilter, noch eine automatische Regelung der Verbrennungsluft. Diese beiden Ausrüstungen/Eigenschaften unterliegen keinem Patent. Wären sie für den sauberen Betrieb eines Ofens sinnvoll, bzw. notwendig, würde sie jeder Hersteller bei seinen Öfen verwenden. Lassen Sie sich also nicht ins Bockshorn jagen, wenn Sie sich nach einem neuen Ofen umschauen!

Meine Öffnungszeiten sind immer freitags von 10:00 – 17:00 Uhr und an jedem 1. und 3. Samstag im Monat von 10:00 – 13:00 Uhr

An den übrigen Wochentagen öffne ich mein Geschäft nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. An Sonn- und Feiertagen bleibt das Geschäft geschlossen.

 

 

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