- Optimaler Luftstrom – Feinstaubfilter überflüssig
- Tertiärbelüftung des Kaminofens nicht mit Brenngut verdecken
- Alte Öfen verlieren nach und nach die Zulassung
Feinstaubfilter
Ein guter Kaminofen benötigt zur sauberen Verbrennung keinen Feinstaubfilter! Der Feinstaub wird direkt über dem Brenngut in der dort einströmenden Tertiärluft verbrannt. Dieser Luftstrom ist werkseitig durch genau angepasste Öffnungen in der Rückwand definiert und kann bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht beeinflusst werden.
-Aber-
Bei falscher Benutzung, bzw. Belüftung wird jeder noch so gute Ofen ganz automatisch zur Feinstaubdreckschleuder und liefert somit das Wasser auf die Mühlen der Ofengegner. Bitte beherzigen Sie meine Tipps zum richtigen Heizen mit Holz! Nur wenn Sie Ihren Kaminofen oder Kachelofen oder Grundofen oder jeden anderen Holzofen richtig bedienen, wird sich die emmitierte Feinstaubmenge in den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen halten. Und bitte! Verheizen Sie keine Braunkohlebrikett.
Sie erkennen die Tertiärbelüftung an einer oder mehreren waagerechten Reihen von Löchern oder Schlitzen in der Rückwandauskleidung. Diese sollten durch das Brenngut nicht verdeckt werden. Kaminöfen älterer Bauart besitzen noch keine Tertiärbelüftung und verlieren nach derzeitigem Recht spätestens zum 31.12.2024 ihre Zulassung. Bei Fragen hierzu gibt Ihnen Ihr Schornsteinfegermeister eine verlässliche Auskunft.
Zeitpunkt der Typenprüfung
Zeitpunkt der Außerbetriebnahme (lt. Typenschild)
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar
31.12.2014
01.01.1975 – 31.12.1984
31.12.2017
01.01.1985 – 31.12.1994
31.12.2020
01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung
31.12.2024
Die zweite Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten und beinhaltet bzgl. der Kaminöfen folgende Werte (Prüfung nach DIN EN 13240):
- Feinstaub: 40 mg/m³ Abgas
- Kohlenmonoxid: 1250 mg/m³ Abgas
- Wirkungsgrad: min. 73% (und das ist für einen modernen Ofen wirklich jämmerlich)
Alle geprüften Öfen mit den Werten der 1. Stufe der BImSchV genießen unbefristeten Bestandschutz.